8 Reaktionen zu “Raabs Sackschützer auf eBay”

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Das ist mal wirklich erstaunlich… Gerade schaue ich mir im Fernsehn TV-Total an. Elton erzählt Stefan Raab, dass dessen “Sackschutz” vom TV-Total-Turmspringen, den er beim Sprung von der Hallendecke des Schwimmbades verwendet hat, bei eBay versteigert wird.

Axel Rothenbücher am 28. November 2005 um 23:43

Gibts nicht eine Methode, daß der potenzielle Ersteigerer auf seinem Gebot hängenbleibt?

Hö? Wenn der Bieter sich nicht (glaubhaft) damit raus redet das er sich “vertippt” hat, dann geht er einen rechtsmäßigen Kauf ein und muss zahlen.
Wenn du jetzt auf das Problem anspielst das man solche Scherzbieter ja eh nicht am Schlawittchen bekommt, da haben sich schon so einige getäuscht.

Allerdings muss man den Verkäufern und eBay hier auch einen kleinen Vorwurf machen. Bei Auktionen die Gefahr laufen sehr bekannt zu werden, weil sie z.B. Sachen von Prominenten versteigern, sollte man grundsätzlich nur einen eingeschränkten Bieterkreis zulassen. eBay könnte hier noch etwas besser aufklären bzw. eine eigene Kategorie einrichten in der man dann gesondert auf die “Gefahren” (Spaßbieter, rechtliche Probleme, usw) hinweist.

Ralf am 29. November 2005 um 05:51

Nachtrag:
Hab mir garde mal die Gebotsliste angeschaut. Wenn jemand so nervös ist und vor lauter Aufregung derart zittert das er 1.000.000,00 Euro anstatt 100,00 Euro eingibt, kann man sich evt. noch rausreden.
Schaut man sich aber mal z.B. die Gebote von christianelbert an, dann wirds schon schwierig sich mit “Huch, falsche Zahl eingetippt” raus zu reden.
5.000.000, 2.000.000 und 130.000 Euro. Wenn ich Verkäufer wäre, würde ich solche Bieter auf ihr letztes Gebot festnageln. Zumal die meisten Bieter mit Geboten >1.000.000 schon mehrfach auf eBay etwas gekauft/verkauft haben. Ihre Adresse dürfte somit relativ einfach herauszufinden sein.

Der Anwalt dürfte sich freuen. Wie viel springt für nen Anwalt raus bei einem Streitwert so ab 2-3 Millionen Euro?

Ralf am 29. November 2005 um 06:12

Ja, hm. Und was haste vom Festnageln, wenn der Kerl keinen Kedit kriegt? Was passiert dann genau? Kannse ihn dannw egen Schadenersatz verklagen? Privatklage, very funny. Ob da ein Staatsanwalt wg. Betrug vorgeht? Wo genau ist dein Vermögensschaden? KLar, wenn einer ALLE deine Versteigeungen mit einem Millionengebot quittiert…

Oliver Gassner am 29. November 2005 um 21:03

och, lass mal Deine Vorstellungskraft spielen: Wer wird cool bleiben, wenn ihm eine Rechnung ins Haus flattert, die er zwar kennt, aber sich nicht dessen bewußt war, daß es reinflattern kann? Konsequenzen hin, Konsequenzen her.

Robert Basic am 29. November 2005 um 22:02

Robert, Du kannst mir gern mal ne Rechnung über eine Million schicken und auch versuchen die einzutreiben.

Was bringt das?

Du kannst en Privatklage machen und sitzt auf dem Risiko. Elegant ist sowas nur, wenn der Staatsanwalt aktiv wird. Und _das_ eben ist der Punkt.

Wird der wegen *einem* überzogenen Gebot aktiv? Und weswegen genau? Für den StA kommt an sich nur Betrug in Frage. Oder?

Wenn ich mich jetzt dumpf entsinne, musst dann entweder Du nen Vermögenschaden erleiden oder meine Aktion müsste mich oder Dritte begünstigen. (ggf. sogar nur zweiteres…)

Aber wir haben ja grade mal ein Internet da ;)

http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871BJNE045404307.html

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Passt gar nicht. Denn man hat keienn finanziellen Vorteil. Dir Vorspiegelung beziegt sich natürlich darauf, dass man den eindruck erweckt man könne so viel zahlen und die Ware einsackt BEVOR man bezahlt. Wenn man das tut, wärs wohl Betrug.

Der reale Vermögenschaden ist ansonsten die… Einstellgebühr (+ Zeitverlust). Nen Vermögensgewinn sehe ich nicht, wenn man eben nicht die Ware hat/bekommt.

Wenn also der ‘überzogene Bieter’ nicht wirklich gezielt z.B. die Auktionen einer Person/Firma torpediert was soll denn genau passieren?

Es kommt ne Rechnung, man hat das Geld nicht, man fliegt bei eBay raus. Ja ‘cool’ bliebt der ggf. nicht; aber: Was noch?

Oliver Gassner am 29. November 2005 um 23:09

Oli, die Realität hat mich zwar nicht interessiert, es ging mir eher um den Fun, und Du hast auch sicherlich Recht mit Deinen Einwürfen, auch wenn mE der oben zitierte § mE nicht zuerst greift, da zunächst geklärt werden muss, ob laut eBay AGBs überhaupt ein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen ist.

Robert Basic am 29. November 2005 um 23:28

Jaja, der Sackschützer muss als Yoda herhalten. *g* Sic transit gloria linki.

Um zum Un-Spaß zurückzukehren:

Soweit ich weiss, kann ich dich auch betrügen ohne dass wir nen Kaufvertrag haben.

Und mein Verständnis war, dass ein Gebot bereits die Absicht begründet, einen Kaufangebot anzunehmen/einen Vertrag zu schließen, so man der Meistbeitende ist. Ich denke was Versteigerungen anhegt dürfte die Rechtslage ziemlich glasklar sein, Versteiegrungen gibt es ja nicht erst seit eBay.

Mir ging es, weil ich schon ein paar Bertugsverfahren als Pressevertreter beobachtet habe, halt um die rechtlichen Aspekte. (Die laut Statistik ja auch unsere werten Besucher interessieren ;) )

Der Raab-Sack-Sack ist mir schnurz ;).

Oliver Gassner am 30. November 2005 um 11:35

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