Princess? Es gab und gibt eine Abmahnwelle gegen eBay-Schmuckverkäufer, die in ihrem Produktnamen den Begriff “Princess” verwenden. Dieser Markenname ist aber ein geschützter Name eines Schmuckherstellers aus dem Münsterland, der bietet unter der Bezeichnung “Princess” zB eine Uhrenkollektion an. Siehe Lawblog für weitere Infos >>
Nunmehr kommt Bewegung in die Sache. Lawblog schreibt, daß die Streitwerte vom OLG Stuttgart halbiert wurden :-) Folge:
Ob der glattweg halbierten Streitwerte sind die gegnerischen Anwälte vielleicht auch wegen der damit verbundenen Vergütungsausfälle (gleiche Arbeit, weniger Geld) nun fast schon ein wenig säuerlich: Dort versucht man jetzt, die Streitwertfrage über die Zulassung einer Rechtsbeschwerde (vgl. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) zum Bundesgerichtshof zu treiben.Möglicherweise lohnen sich die Mühen in Sachen „Princess“ einfach nicht mehr, wenn das OLG Stuttgart weiterhin maßlos überzogenen Streitwertfestsetzungen einen Riegel vorschiebt und dabei selbst noch ein Auge für die „Kleinigkeiten“ des täglichen Abmahngeschäfts (Verfügung mit/ohne Auskunftsanspruch) offen hält. Richtig so.