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wer mehr als ~500 Euro Jahresgewinn über eBay macht, ist verpflichtet, dies bei der Steuererklärung anzugeben. Das betrifft insbesondere Gewerbetreibende, die mit eBay ein zusätzliches Einkommen erwirtschaften.

Rhein-Zeitung Online:

Ge­brauchte Reifen wollten sie von den angeb­lichen Pri­vat­leu­ten erstei­gern, nicht mehr zu gebrau­chende erhiel­ten sie statt­des­sen. Nägel im Profil, das Profil selbst völlig abge­fah­ren: Die Rei­fen­ver­käufe wurden schnell zu einem Fall für die Staats­anwalt­schaft. Und auch für die Steu­erfahn­der des Koblen­zer Finanz­amts. Denn: Bei den Verkäu­fen im Gesamt­wert von 300 000 Euro unter­schlu­gen die Händler gleich auch noch 50 000 Euro an Steu­ern. Ein wach­sen­des Problem des Onli­ne-Han­dels: “Zu­neh­mend wollen sich Gewer­betrei­bende ein zweites Stand­bein im Inter­net auf­bau­en”, berich­tet Felix E., Sach­gebiets­lei­ter der Steu­erfahn­dung in Koblenz. Und: Viele wähnen sich dabei im rechts- und vor allem steu­erfreien Raum. Ein Irrtum, der gerade Gewer­betrei­ben­den aus Sicht von Felix E. bewusst sein müsste. Denn: Auch beim elek­tro­nischen Handel fallen Steuern an. Und dieser wird daher auch genauso über­wacht wie der übrige Han­del… “Es geht uns nicht um die ,nor­malen” Verkäu­fer oder um die Gewer­betrei­ben­den, die den Inter­netum­satz bei der Steu­erer­klärung ange­ben”, betont er, “es geht uns um die schwar­zen Scha­fe.” Im Klar­text: um die, die ihren zweiten Geschäfts­zweig bewusst am Fiskus vorbei betrei­ben. Händ­ler, die als angeb­liche Pri­vat­per­sonen auf­tre­ten, Verkäu­fer, die regel­mäßig ihren “Nick­name”, den Namen, unter dem sie bei eBay auf­tre­ten, ändern, um uner­kannt zu blei­ben. Ein Bereich, der die Fahnder zuneh­mend beschäf­tigt. “Der Onli­ne-Han­del macht inzwi­schen etwa zehn Prozent unserer Fälle aus”, betont Felix E.

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