Archiv für den Monat: Januar 2006

3 2 1 … Amt!

wer mehr als ~500 Euro Jahresgewinn über eBay macht, ist verpflichtet, dies bei der Steuererklärung anzugeben. Das betrifft insbesondere Gewerbetreibende, die mit eBay ein zusätzliches Einkommen erwirtschaften.

Rhein-Zeitung Online:

Ge­brauchte Reifen wollten sie von den angeb­lichen Pri­vat­leu­ten erstei­gern, nicht mehr zu gebrau­chende erhiel­ten sie statt­des­sen. Nägel im Profil, das Profil selbst völlig abge­fah­ren: Die Rei­fen­ver­käufe wurden schnell zu einem Fall für die Staats­anwalt­schaft. Und auch für die Steu­erfahn­der des Koblen­zer Finanz­amts. Denn: Bei den Verkäu­fen im Gesamt­wert von 300 000 Euro unter­schlu­gen die Händler gleich auch noch 50 000 Euro an Steu­ern. Ein wach­sen­des Problem des Onli­ne-Han­dels: “Zu­neh­mend wollen sich Gewer­betrei­bende ein zweites Stand­bein im Inter­net auf­bau­en”, berich­tet Felix E., Sach­gebiets­lei­ter der Steu­erfahn­dung in Koblenz. Und: Viele wähnen sich dabei im rechts- und vor allem steu­erfreien Raum. Ein Irrtum, der gerade Gewer­betrei­ben­den aus Sicht von Felix E. bewusst sein müsste. Denn: Auch beim elek­tro­nischen Handel fallen Steuern an. Und dieser wird daher auch genauso über­wacht wie der übrige Han­del… “Es geht uns nicht um die ,nor­malen” Verkäu­fer oder um die Gewer­betrei­ben­den, die den Inter­netum­satz bei der Steu­erer­klärung ange­ben”, betont er, “es geht uns um die schwar­zen Scha­fe.” Im Klar­text: um die, die ihren zweiten Geschäfts­zweig bewusst am Fiskus vorbei betrei­ben. Händ­ler, die als angeb­liche Pri­vat­per­sonen auf­tre­ten, Verkäu­fer, die regel­mäßig ihren “Nick­name”, den Namen, unter dem sie bei eBay auf­tre­ten, ändern, um uner­kannt zu blei­ben. Ein Bereich, der die Fahnder zuneh­mend beschäf­tigt. “Der Onli­ne-Han­del macht inzwi­schen etwa zehn Prozent unserer Fälle aus”, betont Felix E.

via Mail

Erfolgsstory von Afterbuy

2002 hatten Markus Walber und Alfons Denzler die Idee, die für Powerseller aufwändige Nachbereitung der abzuwickelnden Käufe über die eingehenden eBay Bestätigungsmails zu vereinfachen. Daraus entstand das Profiseller-Tool namens “Afterbuy”. Der Rest ist eine pure Erfolgsstory:

“Wir baten unsere Kunden um einen Vorschuss. 8000 Euro kamen schnell zusammen.” 2003 ist der offizielle Start. Heute werden über Afterbuy täglich bis zu 100.000 Artikel im Wert von 3 Mio. Euro abgerechnet, das entspricht rund 15 Prozent des Gesamtumsatzes von Ebay Deutschland. VIA-Online und seine 18 Mitarbeiter verdienen an jeder Transaktion bis zu 35 Cent. Natürlich nicht mehr mit dem simplen Tool der Anfangsjahre. Walber hat Afterbuy längst zu einer komplexen Anwendung für professionelle Händler aufgemotzt. Und sein Kompagnon Denzler hält ihm weiterhin den Rücken frei.

(Financial Times)

Crazy Auctions Blog: eBay Spotter

ein englisches Blog, das sich mit kuriosen & verrückten eBay Auktionen beschäftigt: Crazy Auctions. Laut Monats-Archiv scheint es das Blog bereits seit 2002 zu geben!

Ein bisserl Kritik darf auch sein: Schade, es gibt ausser dem monatlichen Archiv gibt es keine weiteren Möglichkeiten, im Archiv zu wühlen. Eine Art von Crazy-Faktor wäre hilfreich, Tagging auch, warum nicht oder eine Unterteilung nach Kaufpreis. Nun ja, sparen wir uns diese Ideen fürs 321Blog auf ;-)

Künstler verkaufen Kunst auf eBay

Man kann als Künstler bei eBay Geld verdienen, wenn man weiß, wie es geht.

David Pott aus England hat die Tipps:

7 Tipps, wie Bilder aussehen sollen, die man auf eBay verkauft. (englisch)

Knapp: Helle Farben, Fertig aufgezogene Leinwände, ähnliche Motive in Variationen und… schnell gemalt.

Und dann gibt es noch 10 allgemeine Tipps für Kunst-Maler auf eBay (englisch)

Zusammenfassung: Oft was einstellen (mehr als 100 Pfund pro Bild sind nicht drin), nur 50% der Auktionen verkaufen was, Steuer und eBay/Paypal kriegen ca. 50% des Versteierungspreises, ein ebay-Laden-Link gehört in jede eMail.

Heute halbe Angebotsgebühr

Verkäufer aufgepasst: Für heute eingestellte Auktionen berechnet eBay nur die halben Angebotsgebühren. Allerdings sind einige Auktionsformen ausgenommen. Die Details findet ihr hier direkt bei eBay.

Rücktrittsrechte

Der ADAC hat es falsch geschrieben das law blog korrigiert:

Der Bundesgerichtshof hat (…) schon vor über einem Jahr entschieden, dass auch bei Online-Auktionen normale Kaufverträge zustande kommen. Es gelten demnach auch die gleichen Widerrufsrechte, und zwar ohne Einschränkung. Wer also bei einem Unternehmer kauft, kann sich die Sache auf jeden Fall zwei Wochen überlegen.

Also: Relevant ist, ob der Verkäufer Unternehmer ist oder nicht – egal ist ober ‘gewerblich handelt’ oder nicht. Man sollte also bei ‘Privatauktionen’ nochmal einen zweiten Blck werfen.

Mit Käse fängt man Käufer

High Heelsmüffel… aber so what, its eBay-Business, alle Tricks zählen, solange sie legal sind :-)) Um was geht es? Um gebrauchte Schuhe, die eine pfiffige Verkäuferin zu besseren Preisen loswird, da sie bewußt die Schuhe mit Fuß abbildet und dazu noch ein Foto mitschickt.

A2O-Blog schreibt

Wie ich heute morgen aus unterrichteter Quelle erfuhr, sind die Käufer dieser “Schuhe mit Fuß drin” nicht nur die Damen, die damit Männer aufreißen wollen, sondern Männer die an Bild und Schuh sich ihren Willi hochjubeln und um ihrem Willi etwas gutes zukommen zu lassen, darf der Preis gern so aufrecht stehen wie das dritte Glied. Also auch der Preis kann schon einmal gut hochgejubelt werden.

Sex smellssells :-)